von Martin2 » Do 15. Okt 2009, 10:01
Vielleicht hat Schmid das Originalmundstück, auf dem Stiegler gespielt hat, nachgebaut? Hoyer hat ein Doppelhorn "Modell Geyer" im Angebot, obwohl das mit den Geyer- Hörnern aus Chikago auch nicht das meiste zu tun hat. Gleiches gilt für Mercedes und deren "Maybach". Solange ein Namen nicht als Marke geschützt ist, kann man ihn wohl verwenden, solange sich niemand daran stört. Und weder Stiegler noch Maybach oder Geyer können sich darüber beschweren, denn sie verweilen in anderen Sphären....
Mc Donald wollte sich den Namen auch schützen lassen, was aber nicht ging, denn zig tausende von Menschen haben eben diesen Nachnamen und hätten ihn abgeben müssen oder hätten für die Nutzung zahlen müssen. Ein Ding der Unmöglichkeit. Wie das bei B&S mit den Markennamen "Hoyer" oder "Scherzer" aussieht, wäre interessant zu erfahren. Aber ich glaube nicht, daß diese Namen geschützt sind, denn ein "R" oder "C" mit dem Kreis drumherum steht nirgendwo dabei. Gibt es in diesem Bereich soetwas wie ein Gewohnheitsrecht?